Rechtsprechung
   LG Ravensburg, 15.12.2005 - 3 O 361/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,52820
LG Ravensburg, 15.12.2005 - 3 O 361/05 (https://dejure.org/2005,52820)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 15.12.2005 - 3 O 361/05 (https://dejure.org/2005,52820)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 3 O 361/05 (https://dejure.org/2005,52820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,52820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines insolvenzanfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs eines Insolvenzverwalters wegen Zahlungen des Insolvenzschuldners an das Finanzamt; Anfechtbarkeit der Pfändung eines Schuldners ohne eine damit in Zusammenhang stehende Rechtshandlung oder eine ihr ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus LG Ravensburg, 15.12.2005 - 3 O 361/05
    Der Abruf bezieht sich auf den Anspruch auf Kreditgewährung innerhalb des Kontokorrentrahmens, der als solcher gerade nicht pfändbar ist (vgl. BGH NJW 2004, 1444 ff [BGH 22.01.2004 - IX ZR 39/03] ).

    Ein Anspruch auf Auszahlung wird erst durch den Abruf des Kunden begründet (vgl. BGH NJW 2004, 1444 [BGH 22.01.2004 - IX ZR 39/03] ).

    Da das Pfandrecht jedoch vorher entstanden (s. I. 2. a) aa)) und auch aus sonstigen Gründen, etwa nach § 133 InsO , nicht anfechtbar ist, kann die anschließende Befriedigung durch Zahlung nicht mehr angefochten werden, weil sie die Gläubiger nicht im Sinne des § 129 InsO benachteiligt (vgl. hierzu BGH NJW 2004, 1444 ff [BGH 22.01.2004 - IX ZR 39/03] m.w.N.).

  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

    Auszug aus LG Ravensburg, 15.12.2005 - 3 O 361/05
    Als der Pfändungsbeschluss der Drittschuldnerin, der Kreissparkasse ... zuging, wies das dortige Konto der Insolvenzschuldnerin kein Guthaben auf (abweichend insoweit der vom BGH am 10.2.2005 entschiedene Fall, in welchem das gepfändete Konto ein Guthaben von mehr als 300.000 DM aufgewiesen hatte, NJW 2005, 1121 [BGH 10.02.2005 - IX ZR 211/02] ).

    Dieser bisher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ NJW 2003, 3347 [BGH 27.05.2003 - IX ZR 169/02] ; NJW 2005, 1121 [BGH 10.02.2005 - IX ZR 211/02] ) vertretenen Ansicht ist zu folgen.

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus LG Ravensburg, 15.12.2005 - 3 O 361/05
    Dieser bisher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ NJW 2003, 3347 [BGH 27.05.2003 - IX ZR 169/02] ; NJW 2005, 1121 [BGH 10.02.2005 - IX ZR 211/02] ) vertretenen Ansicht ist zu folgen.
  • BGH, 31.10.2003 - IXa ZB 200/03

    Vorauspfändung von Kontoguthaben für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche

    Auszug aus LG Ravensburg, 15.12.2005 - 3 O 361/05
    Zwar begründet dieser Umstand kein Hindernis für eine wirksame Pfändung, wenn, wie im Falle des Krediteröffnungsvertrages, schon eine Rechtsbeziehung zwischen Schuldner und Drittschuldner besteht, aus der die spätere Forderung nach ihrem Inhalt und der Person des Drittschuldners bestimmt werden kann (vgl. auch BGH WM 2003, 2408, 2409 [BGH 31.10.2003 - IXa ZB 200/03] ).
  • BGH, 16.03.1995 - IX ZR 72/94

    Sittenwidrigkeit der Abtretung sämtlicher Kundenforderungen unmittelbar vor dem

    Auszug aus LG Ravensburg, 15.12.2005 - 3 O 361/05
    Der Kläger hat diese Rechtshandlung aber auch nicht angefochten, wobei ausreichend wäre, dass dem klägerischen Vortrag entnommen werden könnte, dass sich der Kläger in irgendeiner Weise erkennbar gegen die Wirkung der anzufechtenden Rechtshandlung gewendet hätte (BGH NJW 1995, 1668 ff [BGH 16.03.1995 - IX ZR 72/94] ).
  • OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 14/06

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Überweisungen unter dem Eindruck einer

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 15.12.2005 - 3 O 361/05 - wird.

    unter Abänderung des am 15.12.2005 verkündeten Urteils des Landgerichts Ravensburg - 3 O 361/05 - wird der Beklagte verurteilt an den Kläger 120.697,27 EUR zzgl.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht